Präsidium
Freitag, 30. August 2024, 9-11 Uhr
ZOOM-Videokonferenz
Beschluss
Der Landesmusikrat Berlin dankt den Berliner Philharmonikern sowie weiteren Kulturinstitutionen für die Solidarität mit den Öffentlichen Berliner Musikschulen. In seiner heutigen Sitzung formulierte das Präsidium die große Sorge, dass es immer noch keine Lösungsvorschläge für die Absicherung des Angebots der Berliner Musikschulen gibt, obwohl die Deadline für eine Lösung aktuell Mitte Oktober ist. Der Landesmusikrat erwartet klare Aussagen im kommenden Kulturausschuss. Er fordert eine rechtssichere Lösung für die Anstellungsverhältnisse der Musikschullehrkräfte im Rahmen der Umstellung auf Festanstellung.
Perspektivisch soll die Option der zentralen Personalverwaltung nach dem Vorbild der Personalverwaltung der allgemeinbildenden Schulen bei der für die Musikschulen zuständigen Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt geprüft werden. Das in den Bezirken dezentral verortete pädagogische Angebot der Musikschulen soll gesichert und eine Einbindung in bezirkliche Gremien bestehen bleiben.
Begründung
Nach dem Herrenberg-Urteil ist die Beschäftigung von Honorarkräften in Musikschulen künftig voraussichtlich nicht mehr möglich. Vor der Sommerpause haben viele Berliner Bezirke die Rechtssicherheit der Fortführung angezweifelt. Ein mit der Rentenversicherung verhandeltes Moratorium währt noch bis Mitte Oktober.
Die Entwicklungen der Berliner Musikschulen gehen darüber hinaus immer weiter auseinander. Eine gesamtstädtische Steuerung wie in mehreren Leistungs- und Qualitätsentwicklungsberichten gefordert, ist nicht möglich.
- Der historisch begründete unterschiedliche Versorgungsgrad des Musikschulangebotes konnte auch 35 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht signifikant verändert werden. Damit ist für die Bürger*innen ein chancengleicher Zugang nicht gewährleistet.
- Die Bürger*innen müssen sich mit bezirklich individuellen Verwaltungsregelungen (z.B. Entgelte und Ermäßigungen) auseinanderzusetzen. Für gleiche Leistungen sind beispielsweise unterschiedliche Entgelte zu zahlen. Jeder Bezirk nutzt unterschiedliche Formulare (z.B. für Ermäßigungen).
- Die Beschäftigungsbedingungen in den Bezirken sind sehr unterschiedlich. So werden in einigen Bezirken Vorerfahrungen für Erfahrungsstufen anerkannt, in anderen nicht.
Die Musikschulen stehen durch die zu erwartende Umstellung auf Festanstellung vor gravierenden personellen Herausforderungen.
Aus einer zentralisierten Personalverwaltung ergeben sich Chancen für eine
- Auf die Musikschularbeit spezialisierte und damit effizientere Personalverwaltung (z.B. durch eigenen Tarifvertrag, Arbeitszeitregelungen), die die finanziellen Ressourcen des Landes schont, eine schnelle Umsetzung der Konsequenzen aus dem Herrenberg-Urteil (Umwandlung von Stellen) und eine Gleichbehandlung der Musikschullehrkräfte sicherstellt,
- Vermeidung von komplizierten Personalbearbeitungen bei Lehrkräften (ca. 15 %) die an mehreren Musikschulen arbeiten (z.B. unterschiedliche Steuerklassen, Haupt- und Nebentätigkeitsregelungen) inkl. Einsparungen bei Arbeitsmitteln (Laptops, Handys, Mailadressen etc.)
- Gesamtstädtische Steuerung für einen chancengleichen Zugang zu Musikschulangeboten und Sicherstellung gleicher Lebensbedingungen der Bürger*innen in den Bezirken
- Schaffung von einheitlichen Verwaltungsabläufen für den Bürger/die Bürgerin inklusive einheitlicher Entgelte,
- Für eine zu erwartende Verstärkung der Kooperation mit Schulen, die aktuell durch die unterschiedliche Zugehörigkeit der Institutionen (Musikschule Bezirk / Schule Land) behindert, z.T. verhindert wird.44