Landesmusikrat Berlin begrüßt Einlenken des Senats / Einzelunterricht unter Auflagen
Der Berliner Senat erlaubt unter Auflagen den Wiederbeginn des Einzelunterrichts an Musikschulen. „Das ist eine lang ersehnte, wirklich gute Nachricht für die Musikschulen, für Lehrerinnen und Lehrer und ganz besonders für die Musikschülerinnen und Musikschüler“, sagt Ina Finger, Leiterin der Musikschule Friedrichshain-Kreuzberg und Mitglied des Präsidiums des Landesmusikrats Berlin. „Allen Hilfsmitteln zum Trotz: Nur im direkten Gegenüber können wir Schülerinnen und Schülern die Anregung und Ermutigung geben, die ihnen eine wirkliche Weiterentwicklung am Instrument erlaubt“, so Ina Finger.
In seiner Fünften Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, vom 27. April 2021 erlässt der Berliner Senat: „In Musikschulen, Jugendkunstschulen sowie in privaten Unterrichtseinrichtungen für künstlerischen oder musischen Unterricht darf Einzelunterricht in Präsenz stattfinden, wenn die in einem Hygienerahmenkonzept nach § 6 Absatz 3 oder einer auf Grund von § 25 Absatz 1 erlassenen Rechtsverordnung der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards eingehalten werden, sich die Beschäftigten wöchentlich zweimal testen lassen sowie am Unterricht Teilnehmende je Unterrichtstag im Sinne von § 6b negativ getestet sind“ (Art. 1, Punkt 9 b, Seite 4).
Damit können tausende Kinder und Jugendliche in die Berliner Musikschulen zurückkehren und den Einzelunterricht wieder aufnehmen. Seit Dezember 2020 konnte kein Einzelunterricht in Präsenz mehr stattfinden. „Der Wiederbeginn des Einzelunterrichts an den Musikschulen ist ein Hoffnungszeichen nach langen Monaten, in denen sich manche Schülerinnen und Schüler zum Beispiel auf den Wettbewerb ‚Jugend musiziert‘ vorbereiten mussten, ganz ohne den direkten Zuspruch ihrer Lehrerinnen und Lehrer“, sagt Hella Dunger-Löper, Präsidentin des Landesmusikrats Berlin. „Nun hoffen wir, dass unter dem sich anscheinend bessernden Infektionsgeschehen bald auch die Ensemblearbeit wieder aufgenommen werden kann, die für Motivation und Entwicklung junger Musikerinnen und Musiker so wichtig ist“, so Dunger-Löper.
Weitere Informationen:
Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Änderung vom 27. April 2021: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
Ansprechpartnerin:
Franziska Stoff, E-Mail: , Tel.: +49 (0) 163 1745 113