Festanstellung für Berliner Musikschullehrer:innen (30.01.2025)

Landesmusikrat Berlin erhält auch nach Übergangs-Beschluss des Bundestages seine Forderung aufrecht

Der Landesmusikrat Berlin erhält seine Forderung nach umgehender Festanstellung der Berliner Musikschullehrkräfte unverändert aufrecht, um die im Berliner Schulgesetz verankerten Öffentlichen Musikschulen zukunftsfähig im entsprechenden qualitativen und quantitativen Umfang aufzustellen.

In Folge des sogenannten „Herrenberg-Urteils“ von 2022 hatten die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung sich auf eine Neuausrichtung der Praxis von Sozialversicherungsprüfungen verständigt. Danach war eine Beschäftigung von Musikschullehrer:innen als Honorarkräfte in den meisten Fällen nicht mehr möglich. Viele Gemeinden und Städte in der Bundesrepublik hatten daraufhin von Honorartätigkeit auf Festanstellung umgestellt.

Infolge eines Beschlusses des Bundestages soll jetzt für die Umsetzung des Herrenberg-Urteils eine Übergangsfrist bis Ende 2026 gelten.

Aus Perspektive des Berliner Landesmusikrates muss der Prozess der Umstellung auf Festanstellung in Berlin unbeirrt fortgesetzt werden. Die Musikschulen benötigen zur Erfüllung des Bildungsauftrags nach § 123 Schulgesetz eine verbindliche Einbindung der Lehrkräfte in den Musikschulbetrieb. Dies ist nur in Festanstellung möglich. Die Lehrkräfte wollen dies auch mehrheitlich. Berlin ist bundesweit Schlusslicht bei der Festanstellungsquote. Angesichts des großen und zunehmenden Fachkräftemangels im gesamten Berufsfeld der Musikalischen Bildung dürfen Lehrkräfte, die seit Jahren für ihre Festanstellung kämpfen, nicht weiter hingehalten werden.

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Ansprechpartnerin:
Franziska Stoff, Generalsekretärin

Tel.: 0163 1745 113


Der Landesmusikrat Berlin e.V. setzt sich für die Institutionen und Verbände des Berliner Musiklebens ein. Er vertritt und koordiniert die musikpolitischen Interessen seiner Mitglieder und berät den Senat und die Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus. In eigenen Projekten wirkt der Landesmusikrat selbst in die Kulturlandschaft Berlin hinein. Dabei nimmt er besonders den musikalischen Nachwuchs in den Blick.

Test Alt
Offene Probe

Auch nicht-mitwirkende Zuhörer:innen sind herzlich willkommen.

Eine aktive Teilnahme ist nur mit vorheriger Anmeldung möglich. 

Alle Berliner Amateurmusiker:innen sind herzlich eingeladen, an der Offenen Probe am Samstagabend teilzunehmen. 

Exklusiv für den Orchestertreff werden der zweite und vierte Satz der 7. Sinfonie von Ludwig van Beethoven so arrangiert, dass auch Musiker:innen mit unterschiedlichen Zupfinstrumenten, Akkordeon und anderen im Original nicht besetzten Instrumenten mitspielen können. 

Es ist erwünscht, dass die Teilnehmer:innen Ensemble-Erfahrung mitbringen. 

Iván Fischer

ist Ehrendirigent des Konzerthausorchesters und als einer der visionärsten Musiker unserer Zeit bekannt.

Er war Chefdirigent des National Symphony Orchestras in Washington, Opéra National de Lyon und des Konzerthausorchesters Berlin, letzteres hat ihn zum Ehrendirigent ernannt. Ebenso ist er Honorary Guest Conductor des Royal Concertgebouw Orchestra, mit dem ihn eine jahrzehntelange Zusammenarbeit verbindet.  

Bei den Berliner Philharmonikern, dem Symphonieorchester des BR und dem New York Philharmonic Orchestra ist er regelmäßig zu Gast.

Nach einigen Gastauftritten in internationalen Opernhäusern, entschied er sich auch bei der Oper für einen Reformweg und gründete die Ivan Fischer Opera Company, mit der er unabhängige Opernproduktionen verwirklicht. Seit 2004 ist Iván Fischer auch als Komponist tätig, er schreibt meist vokale Musik mit kleinen Instrumentalensembles. 

Iván Fischer wurde 2013 zum Ehrenmitglied der Royal Academy of Music in London ernannt und ist Ehrenbürger von Budapest.

Noten
Hier finden Sie alle Noten für die offene Probe. Bitte bringen Sie sich Ihre Noten selbstständig, ausgedruckt und vorbereitet mit.
 
4. Satz
Zeit und Ort

Samstag, 28. September

18.30 bis 20 Uhr

Landesmusikakademie Berlin
Foyer des FEZ-Berlin

Straße zum FEZ 2, 12459 Berlin