Über den Berliner Chortreff
Der Chortreff als Ort der Begegnung und der Inspiration
Berlin beherbergt rund 2000 Laienchören mit völlig unterschiedlichen Arbeitsweisen, Repertoires, Genres, künstlerischen Ansprüchen und Leistungen. Es ist das zentrale Anliegen des Landesmusikrats Berlin, diese Vielfalt nicht nur einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren, sondern auch den Chören selbst Einblicke in die Berliner Chorszene zu ermöglichen und den Austausch zwischen den Sänger:innen sowie den Chorleitungen zu befördern. Der Chortreff ist deshalb in erster Linie eine Begegnungsmöglichkeit und ein Angebot, seine künstlerische Ausdrucksfähigkeit zu präsentieren.
Der Chortreff bietet den Berliner Chören aber auch die Möglichkeit, am Landeschorwettbewerb teilzunehmen und sich für den Deutschen Chorwettbewerb zu qualifizieren. Er steht unter Schirmherrschaft der Regierenden Bürgermeistern von Berlin.
Folgen Chöre können am Landeswettbewerb teilnehmen:
A.1 Gemischte Kammerchöre, 16 bis 36 Mitwirkende
A.2 Gemischte Chöre, ab 37 Mitwirkende
A.3 Hochschulchöre
B Frauenchöre, ab 16 Mitwirkende
C.1 Männerchöre, 16 bis 36 Mitwirkende
C.2 Männerchöre, ab 37 Mitwirkende
D.1 Jugendchöre – gemischte Stimmen
D.2 Jugendchöre – gleiche Stimmen
E.1.1 Chöre der Primarstufe
E.1.2 Chöre der Mittelstufe
E.1.3 Chöre der Oberstufe
E.2.1 Seniorinnen- und Seniorenchöre bis 30 Mitwirkende
E.2.2 Seniorinnen- und Seniorenchöre ab 30 Mitwirkende
F.1 Kinderchöre – gleiche Stimmen (Höchstalter 16 Jahre)
F.2 Kinderchöre – gleiche Stimmen (Höchstalter 13 Jahre)
G.1 Populäre Chormusik – a cappella
G.2 Populäre Chormusik – mit Trio
G.3 Landesjugendchöre
H.1 Vokalensembles
H.2 Vokalensembles – Populäre Chormusik
Wichtig: Bitte die detaillierten Anforderungen auf Seite 12ff. in der Ausschreibung lesen!
Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. Voraussetzung für die Zulassung eines Chores ist seine fristgemäße Anmeldung bis zum 28. Januar 2022.
2. Der Chortreff-Gedanke kann nur dann realisiert werden, wenn sich die Chöre auch gegenseitig wahr- und ernstnehmen. Es wird erwartet, dass die Chöre während des Wertungssingens ihrer Kategorie anwesend sind und gegebenenfalls beim Preisträgerkonzert mitwirken. Ein Anspruch auf einen Auftritt in der Abschlussveranstaltung besteht nicht.
3. Es wird keine Teilnahmegebühr erhoben.
4. Mit der Anmeldung erklärt der Chor sein Einverständnis zu Aufnahmen und Sendungen durch Hörfunk, Fernsehen oder Online-Stellung sowie zu Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern einschließlich deren Vervielfältigung und Verwertung in allen Medienformaten. Entstehende Rechte werden durch die Anerkennung der Teilnahmebedingungen ohne Vergütungsanspruch auf den Veranstalter (Landesmusikrat Berlin e. V.) übertragen. Private Ton- und Bildaufzeichnun- gen der Wettbewerbsvorträge sind nicht gestattet.
Teilnahme am Chortreff ohne Bewertung für den Deutschen Chorwettbewerb
1. Chöre, die am Berliner Chortreff teilnehmen, aber kein Interesse an einer Bewertung für den Deutschen Chorwettbewerb haben, können dennoch ihre Arbeit von einer Fachjury begutachten und sich deren Ergebnisse in einem Beratungsgespräch erläutern lassen. Chöre können auch ganz ohne Beratung und/oder Bewertung am Berliner Chortreff teilnehmen.
2. Das Programm mit einer Vortragsdauer von 15 bis 20 Minuten können diese Chöre nach eigener Wahl gestalten.