Teilnahmebedingungen
Das BERLINER JUGENDJAZZORCHESTER (BJJO) ist eine Einrichtung des Landesmusikrat Berlin e.V. Es ermöglicht jungen Menschen, sich auf hohem Niveau unter qualifizierter musikalischer Leitung im Ensemblespiel fortzubilden.
Teilnehmen können junge Instrumentalisten mit angemessener Instrumental- und Orchestererfahrung im Alter zwischen 16 und 25 Jahren, die sich durch ein Probespiel qualifiziert haben.
Die BEWERBUNG erfolgt durch Online-Dateneingabe und wird gültig durch Rücksendung des daraufhin per E-Mail erhaltenen und zu unterschreibenden Anmeldungsformulars und der Arbeitsphasenordnung an den Landesmusikrat Berlin.
Der AUSWAHLWORKSHOP findet ca. sechs bis acht Wochen vor der Arbeitsphase statt. Über die Aufnahme in das Orchester entscheiden die musikalischen Leiter*innen nach dem gemeinsamen Workshop. Genauere Informationen hierzu und ggf. Unterlagen werden zum angegebenen Termin und nach Eingang der Bewerbungsunterlagen im Landesmusikrat Berlin e.V. versandt.
Voraussetzung für eine TEILNAHME ist die Bereitschaft, seine Stimme selbstständig und vollständig vorzubereiten und an allen Proben und Aufführungen teilzunehmen. Über die jeweilige Stimm- bzw. Pultaufteilung und Besetzung entscheiden die Dozenten, ggfs. auch nach einem erneuten Probespiel für die jeweilige Arbeitsphase.
Die Leitung behält sich vor, bei nicht ausreichender Vorbereitung oder mangelnder Teilnahme betreffende Teilnehmer*innen von weiterer Mitwirkung auszuschließen. Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages gibt es dabei nicht.
Die genauen PROBENZEITEN werden per E-Mail angekündigt und ein detaillierter Probenplan geht den Teilnehmer*innen vor der Probenphase zu.
Originales NOTENMATERIAL wird leihweise zur Verfügung gestellt, ist pfleglich zu behandeln und nach dem Konzert vollständig zurückzugeben. Für Verlust haften die jeweils entleihenden Teilnehmer*innen.
Änderungen im PROGRAMM oder der künstlerischen Leitung bleiben dem Landesmusikrat Berlin vorbehalten.
Während der gesamten Arbeitsphase gilt die ARBEITSPHASENORDNUNG des BJJO, deren Anerkennung verpflichtender Bestandteil der Teilnahme ist.
Die Teilnehmer*innen können in eigener Verantwortung einen ORCHESTERRAT wählen, der das Orchester gegenüber der Projektleitung und der künstlerischen Leitung vertritt und die Organisation unterstützt, u.a. bei der Gestaltung des „Bunten Abend“, Anregungen zur Repertoireauswahl, Streitschlichtung und ähnlichem.
Die TEILNAHMEGEBÜHR stellt einen KOSTENBEITRAG dar und beinhaltet zu weniger als einem Viertel anteilig die tatsächlichen Kurskosten für die Gruppen- und Orchesterproben, die Miete des Konzertortes sowie Fahrt, Kost und Logis während der Arbeitsphase. Der Rest wird vom Landesmusikrat Berlin e.V. getragen.
Eine ERMÄSSIGUNG kann bei Nachweis der sozialen Bedürftigkeit beim Landesmusikrat Berlin schriftlich beantragt werden.
Falls Sie über den Beitrag hinaus mehr bezahlen wollen, stellt der Landesmusikrat Berlin e.V. auf Wunsch auch SPENDENBESCHEINIGUNGEN aus.
Eine Aufteilung des Kostenbeitrages bei Wegfall einzelner Leistungen wie z.B. eigener oder späterer Anreise ist nicht möglich.
Der vollständige Kostenbeitrag wird fällig zum jeweiligen Vorprobentermin.
Überweisungen unter Angabe des Namens des/der Teilnehmenden und der genauen Benennung des Projektes auf folgendes Konto:
Landesmusikrat Berlin, IBAN: DE 18 1001 0010 0077 908 106, BIC: PBNKDEFF
Tritt eine Teilnehmer*in von der Arbeitsphase zurück, kann die Teilnahmegebühr nur erstattet werden, wenn der Rücktritt innerhalb von vier Wochen vor Beginn der Probenphase erfolgt oder wenn durch ein ärztliches Attest ein Rücktritt aus Krankheitsgründen nachgewiesen wird.
Sollte aus Gründen höherer Gewalt oder aufgrund von durch den Landesmusikrat Berlin nicht verantworteten Hinderungsgründen die Arbeitsphase nicht stattfinden können, behalten wir uns vor, einen Anteil der Teilnahmegebühren bis zu 25% zu erheben, um bis dahin angefallene Kosten anteilig abdecken zu können.
Es gelten weitere folgende RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN:
Die Teilnahme an der Arbeitsphase des Berliner JugendJazzOrchesters geschieht auf eigene Gefahr und Eltern haften für ihre Kinder. Seitens des Veranstalters besteht für die Teilnehmer*innen weder Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, noch Instrumentenversicherung. Auch wird nicht für Geld- und Wertsachen gehaftet, die in Wohn- und Unterrichtsräumen verschlossen oder nicht verschlossen aufbewahrt werden. Beim eigenständigen Verlassen des Veranstaltungsortes ist die Projektleitung von der Aufsichtspflicht entbunden.
Die Teilnehmer*innen werden zu Beginn des Projektes ausdrücklich auf die Einhaltung der Arbeitsphasen- und Hausordnung und der Regelungen des Jugendschutzgesetzes aufmerksam gemacht. In der Hausordnung festgelegte sowie von der Projektleitung zusätzlich erstellte Regeln gelten uneingeschränkt, auch für volljährige Teilnehmer*innen.
Zuwiderhandlung kann einen Ausschluss zur Folge haben. Die in einem solchen Fall entstehenden Kosten für die Heimreise und eine eventuell nötige Aushilfe trägt der/die ausgeschlossene Teilnehmer/in.
Mit der Teilnahme erklären sich alle Teilnehmer*innen einverstanden mit Rundfunk- und Fernsehaufnahmen, Aufzeichnungen von Ton und Bild, sowie deren Vervielfältigungen, die im Zusammenhang mit dem BJJO gemacht werden. Die daraus entstehende Rechte werden dem Landesmusikrat Berlin e.V. zur Nutzung im Zusammenhang mit dem BJJO eingeräumt.
Berlin, Februar 2022
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