Förderprogramm "Instrumentale Amateurmusik" 2024

An alle Amateurmusikensembles: Berlin hat ein neues Förderprogramm!

Mit dem Haushaltsjahr 2024 schafft die Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt erstmals in der Geschichte der Instrumentalen Amateurmusik in Berlin eine systematische Förderung für diesen Bereich.

Auf dieser Seite finden Sie alle nötigen Informationen rund um die Förderung: die Förderrichtlinien, das digitale Antragsformular,  und auch FAQs, für alle Fragen, die die Förderung betreffen.

 

Informationsveranstaltungen

Sie haben Fragen zum Förderprogramm oder benötigen Hilfe bei der Beantragung der Förderung?

Wir helfen Ihnen gerne! Wir bieten für interessierte Ensembles insgesamt vier digitale Informationsveranstaltungen zum Förderprogramm an.

Melden Sie sich unter folgendem Link für eine der Veranstaltungen an. Die Zugangsdaten erhalten Sie dann rechtzeitig per E-Mail.

Förderrichtlinien

In den folgenden Förderrichtlinien finden Sie alle Voraussetzungen für eine Förderung im Rahmen unseres aktuellen Förderprogramms.

Es werden Förderziele, Antragsberechtigungen und vieles mehr erklärt. Die Förderrichtlinien stehen aktuell noch unter dem Vorbehalt der finalen Genehmigung der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Haben Sie Fragen dazu, schauen Sie doch einmal in unsere FAQs.

Antragsformular
FAQs

Allgemein

Ziel der Förderung ist die Unterstützung gemeinnütziger instrumentaler Amateurmusikensembles bei der fairen Vergütung ihres musikalischen Leitungspersonals oder Coaches (z.B. auch Registerführer:innen, Konzertmeister:innen etc.). Durch ihre entsprechende Vergütung sollen die Qualität und die Strukturen der instrumentalen Amateurmusik gefestigt werden.

Zuwendungsgeberin der insgesamt 100.000 € Fördermittel ist das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Pro Antrag können maximal 2.000 € gefördert werden.

  • Start der Ausschreibung: Juni 2024
  • Vertragslegung / Förderzusage: innerhalb von ca. 6 Wochen
  • danach Abschluss des Honorar- bzw. Übungsleitervertrags und Einreichung desselben nebst Nachweis der Qualifikation und Dokumentation der Vergabe einschließlich Begründung des Zuschlags
  • Ende des Projektzeitraums: Dezember 2024
  • Einreichung des Verwendungsnachweises: bis 15. Dezember 2024
  • Auszahlung der Fördersumme: bis 31. Dezember 2024
  • Evaluation der Förderrunde: bis 28. Februar 2025

Eine Förderung ist immer dann ausgeschlossen, wenn der/die Antragsteller:in für dasselbe Vorhaben bereits Mittel aus einer anderen öffentlichen Quelle bezieht. Hierbei ist jedoch der Verwendungszweck entscheidend. Durch die „Förderung Instrumentale Amateurmusik“ werden ausschließlich Honorare und Übungsleiterpauschalen gefördert. Für Honorare und Übungsleiterpauschalen dürfen also nicht bereits anderen Fördermittel beantragt worden sein. Andere Bedarfe (z.B. Raummieten, Anschaffungen, Werbung etc.) dürfen durchaus durch andere Mittel gefördert werden.

Als Verein können Sie theoretisch so viele Förderanträge einreichen, wie sie wollen. Wichtig dabei ist, dass jedes Ensemble nur einmal gefördert werden kann. Sind ihrem Verein also mehrere Ensembles angeschlossen, können Sie jedes davon mit einem Förderantrag bedenken. Sie können auch für befreundete Ensembles (z.B. ohne Rechtsform, kein e.V. etc.) die Antragsstellung übernehmen.

Ja! Allerdings gilt die maximale Fördersumme von 2.000 € bzw. 400 € für die Gesamthonorare und nicht pro Person.

Beim Thema Übungsleiterpauschale können und dürfen wir nur bedingt beraten. Grundsätzlich handelt es sich um einen Möglichkeit für Vereine, ihre ehrenamtlichen Helfer:innen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem Maximalbetrag von 3.000 € im Jahr steuerfrei zu entlohnen.
Wenn Sie sich weiter in dieses Thema einlesen möchten, empfehlen wir die Informationsseite des Deutschen Ehrenamts.

Außerdem empfehlen wir folgenden Mustervertrag:      
Download als .docx (Word)       
Download als PDF    
Für amdere Dateiformate kontaktieren Sie uns gerne.

Antragsberechtigung

Gefördert werden können eingetragene gemeinnützige Vereine und sonstige als gemeinnützig anerkannte juristische Personen, die ein Amateurmusikensemble tragen oder fördern.

Das Ensemble, für das die Förderung beantragt wird, muss aktiv im Sinne der Fördergrundsätze sein.

Es muss bei dem Ensemble um ein instrumentales Amateurmusikensemble handeln.

Die antragsstellende Organisation und das geförderte Ensemble müssen ihren Sitz und ihren hauptsächlichen Wirkungskreis in Berlin haben.

  • Natürliche Personen
  • Nicht-gemeinnützige Organisationen
  • Ensembles aus staatlichen oder nichtstaatlichen Schulen
  • Ensembles, die rechtlich und organisatorisch an Kirchengemeinden angegliedert sind

Das Ensemble, für das die Förderung beantragt wird, muss aktiv im Sinne der Fördergrundsätze sein. Das bedeutet, dass es einen Auftritt im Kalenderjahr 2024 nachweisen muss. Dazu zählen auch geplante Konzerte im Rahmen des Projekts.

Als Nachweise genügen dabei Veranstaltungskalender (auch online), Presseberichte oder andere Nachweise der Aktivität.

Instrumentale Amateurmusikensembles sind solche, deren Mitglieder in großer Mehrheit ein Instrument spielen.

Nein, auch der Sitz der antragsstellenden Organisation muss in Berlin liegen.

Nein, nur Ensembles, die alle Kriterien erfüllen sind antragsberechtigt. Wenn Ihnen allerdings als Ensemble nur die Gemeinnützigkeit oder die Rechtsform fehllt, wenden Sie sich bitte an ihren Dachverband oder einen befreundeten Verein: Diese können die Förderung für Sie übernehmen!

Antragsstellung

Wenn Sie antragsberechtigt sind, können Sie die Antragsmaske auf der Website des Landesmusikrats vollständig ausfüllen. Danach erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben, welches Sie bitte ausdrucken und von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben im Original zusammen mit allen Nachweisen an senden:

Landesmusikrat Berlin e. V.
Karl-Marx-Str. 145
12043 Berlin

Der unterzeichnete Antrag mit allen erforderlichen Angaben und Nachweisen muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Bestätigungsschreibens im Original beim Landesmusikrat e.V. eingehen.

Wenn Sie die Antragsmaske auf der Website des Landesmusikrats vollständig ausgefüllt und abgesendet haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Diese Eingangsbestätigung ist keine Förderzusage! Bitte senden Sie die Eingangsbestätigung mit Originalunterschrift und den folgenden Dokumenten postalisch oder per Boten an uns zurück oder geben sie ab:

Vereins- oder Handelsregisterauszug & Nachweis der Gemeinnützigkeit

Der Vereinsregisterauszug darf nicht älter als drei Monate sein. Außerdem muss die Gemeinnützigkeit nachgewiesen werden (Freistellungsbescheid).

Sofern Sie die Aktivität nicht schon digital über Links in der Onlinemaske nachgewiesen wurde, Nachweis über die Aktivität des Ensembles

Zum Nachweis der Aktivität des Ensembles werden hier Presseberichte, Fotos oder anderweitige Nachweise über das Konzert im Jahr 2024 gefordert.

Honorarfinanzierungsplan

Legen Sie hier ganz kurz und übersichtlich dar, wie viele Personen Sie zu welchem Tages-/Stundensatz entlohnen möchten, welche Gesamthonorarkosten auf Sie zukommen und wie viel davon gefördert werden soll.

Nein. Förderfähig sind nur Ausgaben, die im bewilligten Projektzeitraum stattfinden. Ein sogenannter „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ ist ausgeschlossen.

Die Gesamtfördermittel von 100.000 € reichen sicher für viele aber nicht für alle Projekte. Daher gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Desto früher ein förderfähiger Antrag über das Onlinetool eingeht, desto besser stehen die Chancen auf eine Bewilligung der Fördermittel, sofern Sie im Anschluss rechtzeitig, d.h. innerhalb von 7 Tagen den unterschriebenen Antrag im Original mit Anlagen einreichen. Als „Eingangsstempel“ zählt dabei die Bestätigungsdatei des digitalen Antragstools nach dem Absenden der digitalen Anmeldemaske. Positiv beschieden wird der Antrag aber nur, wenn er innerhalb von 7 Tagen vollständig mit allen Dokumenten vorliegt  

Gefördert werden können ausschließlich Honorarkosten für musikalisches Leitungspersonal und Coaches (z.B. auch Registerführer:innen, Konzertmeister:innen etc.).

Explizit nicht förderfähig sind Reise-, Fahrt- oder Verpflegungskosten. Auch andere Kosten im Projekt wie bspw. Anschaffungen, Raummiete, Werbung oder Notenmaterial können nicht gefördert werden.

Nein, Sie können nur eine Art der Förderung beantragen. Entweder

a) Nur für Personen mit einer Hochschulqualifikation
b) Nur für Personen ohne Hochschulqualifikation.

Ein Mischen beider Zweige ist nicht möglich.

Wir haben uns bemüht, die Anmeldemaske so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Sie sollten allerdings beim Ausfüllen der Maske schon ein Projekt grob im Hinterkopf haben, da wir innerhalb von 7 Tagen nach dem Absenden der Onlinemaske die nötigen Nachweise zur Antragsstellung benötigen.

Danach wird innerhalb von voraussichtlich 6 Wochen über die Förderfähigkeit Ihres Projekts beschieden.

Förderzusage

Die Anträge werden nach dem „Windhundprinzip“ auf ihre Vollständigkeit und Förderfähigkeit geprüft. Ein Jury-Verfahren existiert in diesem Förderprogramm nicht.

Sie werden von uns per E-Mail über den Ausgang Ihres Antrages und die weiteren Schritte informiert.

Im Fall der Förderzusage müssen alle Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt das Logo des Landesmusikrates Berlin e. V. tragen.

Die Logos fragen Sie bitte per E-Mail bei uns an.

Verwendungsnachweise

Sie müssen im Laufe des Projekts noch folgende Dokumente einreichen, sobald Ihnen diese zu Verfügung stehen:

Honorar- oder Übungsleiterverträge

Benötigt wird ein beidseitig unterzeichneter Honorarvertrag mit der professionellen musikalischen Leitung für das Projekt oder ein beidseitig unterzeichneter Übungsleitervertrag für das nicht-professionelle ehrenamtliche Leitungspersonal des Projekts.

Hier finden Sie eine Vorlage für die Übungsleiter:innen-Verträge: 
Word-Datei
PDF-Datei

 

Auch hier ist eine Originalunterschrift wichtig.

Nachweis über die Qualifikation des musikalischen Leitungspersonals

Benötigt wird ein Nachweis über die entsprechende Qualifikation des musikalisches Leitungspersonal z. B. ein Hochschulzeugnis, Masterabschluss, Diplom oder ein vergleichbarer Abschluss.

Für nicht-professionelles musikalisches Leitungspersonal nach ist der Nachweis über das erfolgreiche Belegen einer Weiterbildungsmaßnahme auf dem Gebiet der Ensembletätigkeit zu erbringen.

Dokumentation des Vergabeverfahrens

Aufträge bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von EUR 1.000 ohne Umsatzsteuer können ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden, d-h. es müssen keine Vergleichsangebote eingeholt werden (Direktauftrag).

Bei professionellem künstlerischem Leitungspersonal, bei dem Einzelhonorarausgaben von über 1.000€ (netto) getätigt werden sollen, sind gem. Zuwendungsrecht  aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit grundsätzlich mindestens insgesamt drei Angebote (bzw. 2 Vergleichsangebote) einzuholen, in begründeten Ausnahmefällen kann aber hiervon abwichen werden. Die Angebote müssen schriftlich eingeholt werden. Legen Sie die Angebote sowie eine kurze Begründung Ihrer Wahl ebenfalls bei.

Aber: Sie müssen sich nicht zwangsläufig für das preislich günstigste Angebot entscheiden. Aus der Natur der Ensemblepraxis ist es oft so, dass auf eine Vielzahl an Qualitäten bei der Wahl des entsprechenden Personals geachtet wird, so dass nicht nur der Preis, sondern insbesondere auch die Qualitäten bei der Wahl berücksichtigt werden, was in der Dokumentation kurz nachvollziehbar dargelegt werden muss.

Verwendungsnachweise

Wenn Ihr Projekt beendet ist, haben Sie 14 Tage, längstens aber bis 15. Dezember 2024 Zeit, um uns die gesammelten Belege der geförderten Maßnahmen digital einzureichen. Das sind vor allem Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass das vereinbarte Honorar an die im Projekt involvierten Personen ausgezahlt wurde.

Bitte fügen Sie hier außerdem ein Belegexemplar Ihrer Printwerbung unentgeltlich bei und/oder Screenshots o.Ä. von digitalen Werbekampagnen.

Ja, alle Belege für geförderte Leistungen im Projekt müssen 10 Jahre aufgehoben werden. Dies gilt auch für alle anderen projektbezogenen Unterlagen.

Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt auf das im Antrag angegebene Konto der antragsstellenden Organisation.

Nein, die Mittel müssen im Normalfall nicht zurückgezahlt werden. Wird aber im Verlauf des Projektes der Weiterleitungs- und Kooperationsvertrag wegen berechtigten Rücktritts unwirksam, so verlieren Sie auch den Anspruch auf die Mittel und müssen diese zurückzahlen.

Im Normalfall: ja! Allerdings verpflichten Sie sich mit der Vertragslegung über die Förderung (Weiterleitungs- und Kooperationsvertrag) dazu, das Projekt im förderfähigen Rahmen umzusetzen. Handeln Sie vertragswidrig oder kam der Vertrag aufgrund falscher Tatsachen zustande, so verlieren Sie den Anspruch auf die zugesagten Mittel.

Wenn Sie ihr Projekt erfolgreich umgesetzt haben, und alle Verwendungsnachweise eingereicht haben, bemühen wir uns um eine schnellstmögliche Prüfung und anschließend um eine rasche Ausschüttung der Mittel. Spätestens am 31. Dezember 2024 können Sie aber mit den Mitteln rechnen.

Kontakt

Wenn Sie weitere Fragen zum Förderprogramm „Instrumentale Amateurmusik 2024“ haben, erreichen Sie uns wie folgt:

Projektleitung Instrumentale Amateurmusik

Björn Kasan

Tel.: 0157 35 41 37 65
Mail:

Sprechzeiten:

 

 

 

 

Mo :    9:00 – 17:00 Uhr
Di :    10:00 – 17:00 Uhr
Mi :     9:00 – 17:00 Uhr
Do :  12:00 – 17:00 Uhr
Fr :      9:00 – 17:00 Uhr

Test Alt
Offene Probe

Auch nicht-mitwirkende Zuhörer:innen sind herzlich willkommen.

Eine aktive Teilnahme ist nur mit vorheriger Anmeldung möglich. 

Alle Berliner Amateurmusiker:innen sind herzlich eingeladen, an der Offenen Probe am Samstagabend teilzunehmen. 

Exklusiv für den Orchestertreff werden der zweite und vierte Satz der 7. Sinfonie von Ludwig van Beethoven so arrangiert, dass auch Musiker:innen mit unterschiedlichen Zupfinstrumenten, Akkordeon und anderen im Original nicht besetzten Instrumenten mitspielen können. 

Es ist erwünscht, dass die Teilnehmer:innen Ensemble-Erfahrung mitbringen. 

Iván Fischer

ist Ehrendirigent des Konzerthausorchesters und als einer der visionärsten Musiker unserer Zeit bekannt.

Er war Chefdirigent des National Symphony Orchestras in Washington, Opéra National de Lyon und des Konzerthausorchesters Berlin, letzteres hat ihn zum Ehrendirigent ernannt. Ebenso ist er Honorary Guest Conductor des Royal Concertgebouw Orchestra, mit dem ihn eine jahrzehntelange Zusammenarbeit verbindet.  

Bei den Berliner Philharmonikern, dem Symphonieorchester des BR und dem New York Philharmonic Orchestra ist er regelmäßig zu Gast.

Nach einigen Gastauftritten in internationalen Opernhäusern, entschied er sich auch bei der Oper für einen Reformweg und gründete die Ivan Fischer Opera Company, mit der er unabhängige Opernproduktionen verwirklicht. Seit 2004 ist Iván Fischer auch als Komponist tätig, er schreibt meist vokale Musik mit kleinen Instrumentalensembles. 

Iván Fischer wurde 2013 zum Ehrenmitglied der Royal Academy of Music in London ernannt und ist Ehrenbürger von Budapest.

Noten
Hier finden Sie alle Noten für die offene Probe. Bitte bringen Sie sich Ihre Noten selbstständig, ausgedruckt und vorbereitet mit.
 
4. Satz
Zeit und Ort

Samstag, 28. September

18.30 bis 20 Uhr

Landesmusikakademie Berlin
Foyer des FEZ-Berlin

Straße zum FEZ 2, 12459 Berlin