15 % mehr rückwirkend ab August 2020, ab August 2021 erwarten Koalitionsfraktionen 25 % mehr
Der Senat hat im Rahmen der heutigen Hauptausschuss-Sitzung die seit Langem diskutierten Honorarerhöhungen für Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer mitgeteilt. In einem ersten Schritt werden die Honorare um 15 Prozent – rückwirkend zum 1. August 2020 – auf bis zu 32 Euro angehoben.
Die Koalitionsfraktionen haben darüber hinaus klargemacht, dass sie in einem zweiten Schritt eine Erhöhung der Honorarsätze auf bis zu 35 Euro zum 1. August 2021 erwarten, zumal sie im Rahmen der parlamentarischen Haushaltsberatungen die dafür notwendigen Mittel bereitgestellt haben.
Zuletzt forderten die Koalitionsfraktionen den Senat auf, spätestens bis zum 1. Januar 2021 die noch ausstehenden „Ausführungsvorschriften Honorare“ in Kraft zu setzen. Diese sollen dann einheitliche Regelungen für die Möglichkeit einer Fortzahlung von vertraglich vereinbarten Honoraren im Pandemiefall enthalten.
Der Landesmusikrat Berlin und seine Kooperationspartner begrüßen diese Entwicklung außerordentlich. Die Präsidentin des Landesmusikrats, Hella Dunger-Löper, sagt:„Wichtig ist, dass die dringend notwendigen Honorarerhöhungen jetzt festgezurrt wurden und für die betroffenen Musiklehrerinnen und Musiklehrer keine weitere Unsicherheit mehr besteht. Wir danken allen, die sich für dieses Ergebnis eingesetzt haben, und die schwierigen Verhandlungen erfolgreich geführt haben!“
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